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AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungs- und Bewirtungsleistungen der Jouis Nour GmbH

Liefer- und Leistungsbedingungen

I. Vertragsgrundlagen

Allen der Jouis Nour GmbH erteilten Aufträgen liegen in folgender Reihenfolge zugrunde: II. Vertragsinhalt III. Angebot und Angebotsunterlagen / Vertragsschluss IV. Mietweise Überlassung V. Preise VI. Lieferung/ Transport VII. Abnahme/ Übergabe VIII. Gewährleistung IX. Haftung X. Kreditgrundlage

Voraussetzung der Leistungspflichten der Jouis Nour GmbH ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt, oder ist über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden, so ist die Jouis Nour GmbH zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Die Jouis Nour GmbH kann in diesen Fällen Vorkasse oder anderweit geeignete Sicherstellung des Vergütungsanspruchs verlangen.

XI. Schutzrechte, Entwürfe, Konzeptionen XII. Zahlungsbedingungen XIII. Aufrechnung und Abtretung XIV. Kündigung/ Stornierung Werden die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis 30 Tage vor Veranstaltung storniert, behält die Jouis Nour GmbH sich die Geltendmachung einer Entschädigung in Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung vor. Im Falle von späteren Stornierungen gilt: XV. Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen, personenbezogene Daten, gleich ob sie von der Jouis Nour GmbH selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

XVI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

XVII. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. An deren Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: Juli 2008

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